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Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und absolvieren der Prüfung.
Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift.

Kursdauer: 6 Varianten für diverse Krantypen bzw. Kombikurs für alle Krantypen.

Ihr Vorteil: Sie erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.

Kursinhalte:
• Allgemeine Fachbegriffe
• Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
• Grundbegriffe der Hydraulik
• Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
• Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
• Sicherheitsbestimmungen
• Tragmittel
• Anschlagen und bewegen von Lasten
• Praxis

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