KRANFAHRERAUSBILDUNG

ALLE KRÄNE SICHER BEDIENEN.

Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, genäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und absolvieren der Prüfung.
Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift.

Kursdauer: 6 Varianten für diverse Krantypen bzw. Kombikurs für alle Krantypen.

Ihr Vorteil: SIe erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.

Kursinhalte:
• Allgemeine Fachbegriffe
• Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
• Grundbegriffe der Hydraulik
• Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
• Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
• Sicherheitsbestimmungen
• Tragmittel
• Anschlagen und bewegen von Lasten
• Praxis

Die BZL Ausbildungsvarianten

• Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Kranen bis 200 kN inkl. Prüfung
Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

• Ausbildung zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen über 300 kN inkl. Prüfung
Kursdauer: 22 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

• Ausbildung zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen (Bau-/Turmdrehkrane) inkl. Prüfung
Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

• Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen mit 100 bis 300 kNm inkl. Prüfung
Kursdauer: 22 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

• Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen über 300 kNm inkl. Prüfung
Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

• Kombinations-Ausbildung zum Führen aller Krantypen inkl. Prüfung
Kursdauer: 56 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten

Wegen Kombinationsmöglichkeiten einzelner Varianten nach Ihrem Bedarf bitte jederzeit anfragen!