„Fast 4400 Gegenstände auf Autobahnen“, orf.at vom 31.7.2019. Es gibt kaum etwas, das auf Straßen nicht zu finden wäre: Schachteln, Sessel, Reifen. Sogar Segelboote. Der Grund: mangelnde Ladungssicherung.

Wird die Pflicht zur Ladegutsicherung ignoriert oder diese mangelhaft ausgeführt, setzt man sein eigenes Leben und das anderer Straßenbenützer aufs Spiel. Der Gesetzgeber sagt lt. KFG § 101 Abs. e), dass eine Ladungssicherungspflicht immer besteht:

„… so verwahrt werden oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften Standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird.“

Die Ladung muss also laut Gesetz den „im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten”. Und was sagt die Physik? Masse multipliziert mit Beschleunigung ergibt eine wirkende Kraft. Aber welche Kräfte sind das eigentlich? Es wirkt einerseits die Erdanziehungskraft, die ruhende Massen am Boden hält. Weiters wirken aber bekanntlich auch noch Beschleunigungskräfte (positive und negative) bzw. Fliehkräfte, die vertikal, zu beiden Seiten, nach hinten und vorne wirken. Die Sicherung der Ladung muss daher in alle Richtungen erfolgen.

In eigenen Ladesicherungskursen und in der C95-Weiterbildung vermitteln die Profis des BZL die richtigen Techniken, um zukünftig sicherer auf der Straße unterwegs zu sein.