Alle fünf Jahre. Bis zum Ablaufdatum des Code 95 im Führerschein müssen alle fünf Module — zusammen 35 Stunden — absolviert sein.
Berufskraftfahrer brauchen für die gewerbliche Fahrt den Code 95 im Führerschein. Er gilt fünf Jahre; verlängert wird er mit der Weiterbildung aus fünf Modulen zu je sieben Stunden.
Die Module müssen nicht in einem Block stattfinden. Sie können innerhalb der fünf Jahre einzeln gebucht werden — am besten verteilt, damit es zum Ende hin nicht knapp wird. Ist die Frist abgelaufen, darf bis zum Nachholen nicht mehr gewerblich gefahren werden.
Beim BZL sind zwei der fünf Module online möglich, drei finden in Präsenz statt — auf Wunsch auch alle fünf in Präsenz.
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