Bis 19 Beschäftigte mindestens einen, von 20 bis 29 zwei, und für je 10 weitere einen zusätzlichen — so sieht es § 40 der Arbeitsstättenverordnung vor.
Gezählt werden die regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer. Im Schichtbetrieb müssen in jeder Schicht genug Ersthelfer anwesend sein.
Die Grundausbildung umfasst 16 Stunden. Danach genügt alle vier Jahre eine achtstündige oder alle zwei Jahre eine vierstündige Auffrischung.
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer stützt sich auf § 26 ASchG und § 40 AStV.
Rufen Sie an — in zwei Minuten wissen wir, welcher Kurs es wird.