Eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion im Arbeitnehmerschutz — und eine Pflicht, die Betriebe jeder Branche und jeder Größe trifft.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt den Arbeitgeber dabei, seine Pflichten zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu erfüllen. Sie berät — die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Gemeinsam mit der Arbeitsmedizin zählt sie zu den Präventivfachkräften. Beide sind verpflichtend beizuziehen, entweder aus dem eigenen Haus oder über einen externen Dienst.
Die Mindestzeit je Arbeitnehmer und Kalenderjahr richtet sich nach der Art des Arbeitsplatzes, nicht nach der Betriebsgröße.
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