Unbefristet. Der Hubstaplerführerausweis läuft nicht ab — eine Auffrischung oder neue Prüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Der Staplerschein ist der Nachweis der Fachkenntnisse nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V). Wer die Ausbildung mit Prüfung bestanden hat, darf Hubstapler gesetzeskonform bedienen — ohne Ablaufdatum.
Unabhängig davon muss der Betrieb seine Fahrer nach § 14 ASchG regelmäßig unterweisen: auf das konkrete Gerät, die Abläufe vor Ort und nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Wir empfehlen einmal im Jahr.
Ist der Ausweis verloren oder beschädigt, stellen wir ihn neu aus — für 30,— € netto zzgl. 20 % USt.
Rufen Sie an — in zwei Minuten wissen wir, welcher Kurs es wird.