Mindestens einmal im Kalenderjahr — und zwischen zwei Prüfungen dürfen höchstens 15 Monate liegen. So verlangt es § 8 der Arbeitsmittelverordnung.
Die wiederkehrende Prüfung nach § 8 AM-VO gilt für Stapler ebenso wie für Krane, Hubarbeitsbühnen und weitere Arbeitsmittel. Sie ist Pflicht des Arbeitgebers, keine Empfehlung.
Geprüft wird durch eine fachkundige Person; das Ergebnis gehört ins Prüfbuch. Stand ein Gerät länger als 15 Monate still, ist es vor der nächsten Verwendung zu prüfen.
Passiert etwas, fragt die Arbeitsinspektion als Erstes nach dem Prüfbuch. Fehlt der Nachweis, trifft es den Verantwortlichen im Betrieb.
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