Einen gesetzlichen Schein wie beim Stapler oder Kran gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber nachweisen können, dass seine Leute die Bühne sicher bedienen können.
Die FK-V schreibt einen Fachkenntnisnachweis nur für bestimmte Arbeiten vor, etwa für Kran und Stapler. Für Hubarbeitsbühnen gilt das nicht.
Trotzdem darf nicht jeder einfach einsteigen: Nach § 14 ASchG muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nachweislich unterweisen — auf das Gerät, die Gefahren und die Rettung aus der Höhe. Eine Schulung mit Nachweis ist dafür der einfachste Beleg.
Unsere Ausbildung folgt der internationalen Norm ISO 18878 und dem DGUV Grundsatz 308-008 und ist damit europaweit gültig.
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